Eine Schweizer Uhr darf nur dann als Chronometer bezeichnet werden, wenn ihr Schweizer Uhrwerk eine Prüfung nach NIHS 95-11/ISO 3159 des unabhängigen Schweizer Observatoriums Contrôle Officiel Suisse des Chronomètres (COSC) bestanden hat.
Die Chronometerprüfung beim COSC dauert 15 Tage. Alle Prüfungen finden bei ca. 24% Luftfeuchtigkeit statt. Nach jeweils 24 Stunden wird die Abweichung gemessen, die Werke werden aufgezogen und neu eingestellt. Am zehnten Tag der Prüfung werden gegebenenfalls vorhandene Komplikationen wie Chronograph etc. eingeschaltet, um deren Verhalten auf die Ganggenauigkeit zu bestimmen. Der Gang des Werkes wird in fünf verschiedenen Lagen bei drei Temperaturen bestimmt und zwar wie auf nebenstehender Seite beschrieben.
Nach bestandener Prüfung wird für das Werk ein Zertifikat ausgestellt, das seine Ganggenauigkeit als Chronometer bestätigt. Das Werk ist identifiziert mit einer eingravierten Nummer und einer Zertifizierungsnummer des COSC.